Rechtsbehelfsbelehrung

Hinweise zur Einlegung von Widerspruch bzw. Klage gegen IHK-Bescheide/Verwaltungsakte
Der/Die im Einzelfall statthafte/n Rechtsbehelfe gegen IHK- Bescheide/Verwaltungsakte ist/sind grundsätzlich dem einschlägigen Verfahrensrecht zu entnehmen. Den IHK-Bescheiden/Verwaltungsakte sind in der Regel Rechtsbehelfsbelehrungen beigefügt, welche zusammengefasst bereits die entsprechenden Hinweise enthalten. Ebenso finden Sie dort Hinweise zur zuständigen Stelle (zuständiges Gericht bzw. zuständige Behörde) sowie die jeweils geltende Rechtsbehelfsfrist.
Beachten Sie daher zunächst stets die Hinweise auf der dem IHK-Bescheid/Verwaltungsakt beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung.
Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Hinweise zur formwahrenden Einreichung des/der im Einzelfall statthaften Rechtsbehelfs/Rechtsbehelfe.
Sofern Klage erhoben werden soll:
Die Erhebung der Klage beim zuständigen Gericht ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Erhebung per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen, insbesondere zur elektronischen Erhebung entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Hinweis: Ab dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen nach § 55d VwGO zur Nutzung der elektronischen Übermittlungswege verpflichtet.
Sofern Widerspruch eingelegt werden soll:
Der Widerspruch ist einzulegen bei der Industrie- und Handelskammer zu Coburg.
Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Schriftlich oder zur Niederschrift
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Die Anschrift lautet:
Industrie- und Handelskammer zu Coburg
Schloßplatz 5, 96450 Coburg
Elektronisch
Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form eingelegt werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:
info@coburg-ihk.de-mail.de
Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Behörde eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet:
info@coburg.ihk.de