Informationspflichten zum Datenschutz (DSGVO)
Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirksam. Sie verlangt darzulegen, wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird.
Hier finden Sie die Informationen Ihrer IHK:
- Infos nach DSGVO für Mitgliedsunternehmen
- Infos nach DSGVO für Existenzgründer
- Infos nach DSGVO für unentgeltliche Veranstaltungen
- Infos nach DSGVO für Lehrgänge und Seminare
- Infos nach DSGVO für Prüfungsteilnehmer an Sachkundeprüfungen Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung, Finanzanlagenvermittlung, Immobiliardarlehensvermittlung
- Infos nach DSGVO für Prüfungsteilnehmer an Sachkundeprüfungen Berufskraftfahrer/-fahrerin
- Infos nach DSGVO für Auszubildende, Umschüler und Prüflinge
- Infos nach DSGVO für Ausbilder in der beruflichen Bildung
- Infos nach DSGVO für Prüfungsteilnehmer an IHK-Fortbildungen
- Infos nach DSGVO zur Ausübung eines Ehrenamtes
- Infos nach DSGVO in Zusammenhang mit dem Projekt "Unterstützung von Studienabbrecher/-innen an den bayrischen Hochschulen: erfolgreicher Übergang in die Berufsausbildung"
- Infos nach DSGVO gegenüber Antragstellern auf Gewährung des Meisterbonus der Bayer. Staatsregierung
- Infos nach DSGVO für das Projekt "Kompetenzzentrum für Maschinen- und Anlagenbau sowie Automotive Nordbayern in Coburg - Transformationsoffensive Digitalisierung in der beruflichen Bildung"
- Infos nach DSGVO gegenüber Vertragspartnern und Vertragsinteressenten