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Steuersenkung in Gastronomie endet – letzte Ausnahme Silvester

7 statt 19 Prozent beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, außer Getränke, seit 1. Juli 2020. Diese Steuersenkung ist bis Ende 2023 befristet, ab 1. Januar 2024 sind wieder 19 Prozent fällig.

“Immerhin gibt es eine Art Trostpflaster: Für die gesamte Silvesternacht kann noch der ermäßigte Steuersatz angewendet werden. Die Gastronomen müssen die Speisen den Restaurantgästen also nicht vor Mitternacht mit 7 Prozent und nach Mitternacht mit 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnen“, erklärt Björn Cukrowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Coburg.

Cukrowski begrüßt dieses Entgegenkommen für Silvester, betont aber: „In der aktuell überaus schwierigen konjunkturellen Lage wäre es nötig gewesen, nicht nur den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie, sondern die Steuern und Abgaben über alle Branchen hinweg auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau abzusenken. So bleibt Deutschland ein Hochsteuerland. Leider wurde hier eine Chance vertan.“ 

Neben der Rückkehr zum regulären Umsatzsteuer-Satz in der Gastronomie treten zum Jahreswechsel weitere Änderungen für Unternehmen in Kraft, die Sie hier aufgelistet finden.

IHK-Präsident Dr. Engel: „Es braucht jetzt ein kräftiges Aufbruchssignal der Politik“

„Der Abschwung erfasst immer mehr Branchen, Investitions- und Innovationstätigkeit gehen zurück, für konjunkturelle Belebung fehlen Wachstumsimpulse.“ Mit diesen Worten fasst der Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Coburg, Dr. Andreas Engel, die aktuelle Situation am Coburger Wirtschaftsstandort zusammen. Doch seine Einschätzung beschränkt sich nicht allein auf die heimische Region: Angesichts der zunehmenden Schieflage der deutschen Wirtschaft und des massiven Verlusts an Wettbewerbsfähigkeit für den Standort Deutschland haben die Mitglieder der Vollversammlung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in ihrer turnusgemäßen Sitzung eine gemeinsame Resolution verabschiedet und an die Politik adressiert.

Die DIHK ist die Dachorganisation der 79 deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs), die Vollversammlung ist ihr höchstes Entscheidungsgremium und sie schlägt mit dieser Resolution Alarm: „Der Frust in vielen Betrieben wächst. Es braucht jetzt ein kräftiges Aufbruchssignal der Politik, um bei den Unternehmen Vertrauen zurückzugewinnen, nachdem es statt notwendigen, umfassenden Entlastungen immer mehr Vorgaben, Berichts- und Dokumentationspflichten gegeben hat“, betont IHK-Präsident Dr. Engel. Es sei jetzt höchste Zeit, bestehende Probleme anzugehen, zumal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche zum „Klima- und Transformationsfonds“ der Ampelregierung den Druck in Richtung Reformen zusätzlich erhöht hat.

Unter dem Titel „#GemeinsamBesseresSchaffen – jetzt“ haben die Mitglieder der DIHK-Vollversammlung konkrete Positionen formuliert und anhand von zehn Punkten aufgezeigt, wo dringendst Handlungsbedarf besteht. Dabei geht es darum, Leitlinien für eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik aufzuzeigen, statt bürokratische Vorgaben zu formulieren, die jedes Detail klären sollen.

Das sind die 10 Punkte in der Übersicht:
  1. Entschlossen Deutschland-Tempo bei Planung und Genehmigung vorantreiben
  2. Energieangebot ausbauen, weniger abschalten
  3. Zuwanderung: Verfahren vereinfachen und beschleunigen
  4. Investitionsbremsen in der Besteuerung lösen
  5. Berufliche Bildung wertschätzen, Berufsschulpakt starten
  6. Innovationen ermöglichen – von AI bis zu Zukunftstechnologien
  7. Wirtschaftliche Offenheit bewahren – Internationale Kooperation stärken
  8. Kreislaufwirtschaft für Rohstoffunabhängigkeit und Klimaschutz nutzen
  9. EU-Regulierungslast und Bürokratie reduzieren
  10. Infrastrukturdefizite beheben von Breitband bis Wasserstraßen
„Es müssen dringend die Weichen gestellt werden, damit unser Standort wieder konkurrenzfähig wird und sich der Abwärtstrend nicht weiter verstärkt. Angesichts der vielen Herausforderungen brauchen wir eine breit angelegte Reformagenda der Politik“, mahnt IHK-Präsident Dr. Andreas Engel.
Die ausführliche Resolution der DIHK-Vollversammlung ist nachzulesen unter www.dihk.de/de/themen-und-positionen/-gemeinsambesseresschaffen-jetzt--106628

Experten für faire und fachkundige Bewertung

Beim Oberfränkischen Sachverständigentag ging es um Weiterbildung, Nachwuchsgewinnung und verschiedene Fachthemen

Das System der „öffentlich bestellten Sachverständigen“ hat sich bewährt, in vielen Bereichen der Gesellschaft ist das Sachverständigenwesen das Rückgrat einer fairen und fachkundigen Bewertung. Ob für die Industrie, das Handwerk, das Bauwesen oder den Handel – Sachverständige sind diejenigen, die mit ihrem Fachwissen und ihrer Präzision Licht in das Dunkel komplexer Themen bringen. Sie bewerten, prüfen und beraten. Dabei dienen sachverständige Gutachten nicht allein der Klärung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht, sondern tragen auch dazu bei, gerichtliche Auseinandersetzungen zu verhindern.

Es bestehen deutliche Unterschiede zwischen öffentlich bestellten und freien Sachverständigen: Die öffentliche Bestellung und Vereidigung kann nur in einem Verwaltungsverfahren bei den Wirtschaftskammern (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) erlangt werden. Die Wirtschaftskammern bestellen und vereidigen Sachverständige, die einen genau definierten Prozess durchlaufen, einen hohen Sachkundestand über dem Niveau eines Meisters und auch persönliche Eignung nachweisen müssen. Darüber hinaus sorgen die IHKs und die HWKs durch gezielte Fortbildung ihrer Sachverständigen und ein aufwändiges Qualitätssicherungssystem für gleichbleibend hohes Niveau in der Sachkunde.

Die drei oberfränkischen Wirtschaftskammern (IHK zu Coburg, IHK für Oberfranken Bayreuth und Handwerkskammer für Oberfranken) haben insgesamt 192 Sachverständige bestellt und vereidigt, die u. a. in den Gebieten Immobilienbewertung, Schäden an Gebäuden, Kraftfahrzeugschäden und -bewertung sowie in vielen Handwerken tätig sind. Mitte November veranstalteten die drei Kammern in Coburg unter Federführung der IHK zu Coburg ihren oberfränkischen Sachverständigentag. „In einer Zeit, in der sich die Rahmenbedingungen unserer Wirtschaft dynamisch und teils sogar disruptiv ändern, steigt die Bedeutung der Sachverständigen. Sie sind es, die mit ihrer Arbeit die Standards setzen und erhalten, die Qualität sichern und somit unseren Wohlstand mitgestalten. Dabei sind Sie gefordert, sich immer wieder neu an veränderte Standards, Normen und gesetzliche Vorgaben anzupassen“, betonte Dr. Andreas Engel, Präsident der IHK zu Coburg, in seiner Begrüßung.

Die Veranstaltung diente der Weiterbildung der aktiven Sachverständigen, aber auch der Nachwuchsgewinnung, denn der Fachkräftemangel ist auch im Sachverständigenwesen ein großes Thema. Um auch künftig herausragend qualifizierte Fachleute als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu interessieren, gelte es, rechtzeitig potenziellen Nachwuchs zu motivieren und diese in einem Verwaltungsverfahren zu bestellen und zu vereidigen, so IHK-Präsident Dr. Engel. „All der Aufwand lohnt nicht nur, sondern er ist auch gerechtfertigt, denn mit der Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen übernehmen die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern auch ein Qualitätsversprechen.“

Top-Thema beim Oberfränkischen Sachverständigentag war das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“), das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt und festlegt, dass neu eingebaute Heizungsanlagen die produzierte Wärme aus mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien erzeugen. Alexander Lyssoudis (IHK-Sachverständiger für Heizungstechnik) informierte u. a. über die ab dem kommenden Jahr geltenden Anforderungen an Heizungsanlagen, beschlossene Übergangsfristen und Härtefallregelungen sowie Angaben in Energieausweisen. 

Dem Thema Schiedsgutachten widmete sich Rechtsanwalt Volker Schlehe. Ein Schiedsgutachten ist ein Gutachten eines Sachverständigen über eine streitige Tatsache, beispielsweise sind ein Vermieter und ein Mieter sich uneins über die angemessene Höhe einer Miete. Der Sachverständige erstellt sein Schiedsgutachten, das beide Parteien anerkennen. Sie ersparen sich so einen Gerichtsprozess.

Richter am Landgericht Daniel Kolk informierte die Sachverständigen über die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation mit der Justiz und klärte darüber auf, wie ein Sachverständiger sein Gutachten elektronisch an die Gerichte übermitteln kann.

 

IHK-Präsident Dr. Engel: „Gemeinsame lösungsorientierte Ansätze sind gefordert!“

„Als Interessenvertreter der gewerblichen Coburger Wirtschaft haben wir mit allergrößtem Bedauern davon erfahren, dass Brose beabsichtigt, alle weiteren Baumaßnahmen in Coburg zu stoppen. Dies ist ein herber Rückschlag für unseren heimischen Standort, der in seinen Auswirkungen weit über das Stadtgebiet hinausreicht.“ Mit diesen Worten kommentiert Dr. Andreas Engel, Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Coburg die Entscheidung des Unternehmens, die am Dienstag bekannt wurde. 
Die IHK-Konjunkturumfrage zum Herbst habe auf der einen Seite dokumentiert, dass so-wohl die aktuelle Lage wie auch die Geschäftsaussichten der Coburger Wirtschaft äußerst düster sind, der Abschwung immer mehr Branchen erfasst und jegliche Wachstumsimpulse fehlen, betont Dr. Engel. Es habe sich auf der anderen Seite aber auch gezeigt, dass die Unternehmen trotz aller Schwierigkeiten immer noch bereit sind zu investieren – auch wenn das auf weniger Firmen zutrifft als in Vorumfragen. „Vor diesem Hintergrund müsste es doch der Anspruch einer wirtschaftsfreundlichen Stadt sein, dass bei Investitionsvorhaben Unternehmen und Verwaltung Hand in Hand arbeiten, dass es in erster Linie ums Er-möglichen geht, um ein Miteinander – denn von den Investitionsvorhaben profitiert unterm Strich ja auch die jeweilige Kommune“, so der IHK-Präsident. Und er setzt nach: „Mehr noch, es sollte im ureigenen Interesse einer Stadt liegen, bestmögliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zu bieten, damit Unternehmen prosperieren und Steuern zahlen – und somit überhaupt erst politische Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.“ 
Die Absage der Stadt an den vierstreifigen Ausbau der B4 im Bereich des Weichengereuth wurde seitens Brose als einer der Gründe für den Investitionsstopp genannt. In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung dieses Streckenabschnitts – der sich heute tagtäglich als überaus stauanfälliges Nadelöhr erweist – für den gesamten Wirtschaftsraum gar nicht hoch genug zu bewerten. Dies gilt umso mehr mit Blick auf den geplanten Klinik-Neubau. Diese Bedeutung hatte auch die IHK zu Coburg bereits im Rahmen ihres kürzlich geforderten ganzheitlichen Verkehrskonzepts herausgearbeitet. Es ist daher nicht nachzuvollziehen, dass die Stadt einen vierstreifigen Ausbau ablehnt, dessen Finanzierung zudem noch vom Bund übernommen würde. Dabei geht es immerhin um aktuell rund 26 Millionen Euro. Ein vierstreifiger Ausbau hätte viele positive Effekte: zukunftsfähige Erschließung des Oberzentrums Coburg, verkehrliche Anbindung des Klinik-Neubaus auf dem Areal der ehemali-gen BGS-Kaserne, Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, Steigerung der Leistungsfähigkeit dieser Hauptverkehrsader sowie Lärmschutz für die Anwohner. Stattdessen sollen ab 2025 gerade mal Sanierungsmaßnahmen im Bereich Weichengereuth durchgeführt werden. Während der Sanierung soll der Bereich komplett gesperrt werden, was bedeutet, dass von monatelangem Verkehrschaos auszugehen ist. 
Gerade mit Blick auf zu erwartende wirtschaftliche Einbrüche und damit verbundene Rückgänge bei Gewerbesteuer-Einnahmen wäre die Stadt Coburg gut beraten, auf ihre Bestandsunternehmen zu setzen und ihnen optimale Standortbedingungen zu bieten. Ein Prüfstein für diese Hinwendung zu den berechtigten Bedürfnissen unserer Unternehmen wäre, die ablehnende Entscheidung für den vierstreifigen Ausbau des Weichengereuth zu überdenken, zumal jetzt noch weitere Aspekte dazugekommen sind, wie Sanierungsbedürftigkeit der Straße sowie Klinikneubau. Immerhin war noch 2016 die Abwägung des Für und Wider zugunsten dieses Zukunftsprojekts ausgefallen! „Wir brauchen lösungsorientierte Ansätze für verbesserte Standortbedingungen auf breiter Front, um überhaupt eine Chance zu haben, wieder wettbewerbsfähig zu werden“, mahnt IHK-Präsident Dr. Andreas Engel.