Steuersenkung in Gastronomie endet – letzte Ausnahme Silvester
7 statt 19 Prozent beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, außer Getränke, seit 1. Juli 2020. Diese Steuersenkung ist bis Ende 2023 befristet, ab 1. Januar 2024 sind wieder 19 Prozent fällig.
“Immerhin gibt es eine Art Trostpflaster: Für die gesamte Silvesternacht kann noch der ermäßigte Steuersatz angewendet werden. Die Gastronomen müssen die Speisen den Restaurantgästen also nicht vor Mitternacht mit 7 Prozent und nach Mitternacht mit 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnen“, erklärt Björn Cukrowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Coburg.
Cukrowski begrüßt dieses Entgegenkommen für Silvester, betont aber: „In der aktuell überaus schwierigen konjunkturellen Lage wäre es nötig gewesen, nicht nur den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie, sondern die Steuern und Abgaben über alle Branchen hinweg auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau abzusenken. So bleibt Deutschland ein Hochsteuerland. Leider wurde hier eine Chance vertan.“
Neben der Rückkehr zum regulären Umsatzsteuer-Satz in der Gastronomie treten zum Jahreswechsel weitere Änderungen für Unternehmen in Kraft, die Sie hier aufgelistet finden.
“Immerhin gibt es eine Art Trostpflaster: Für die gesamte Silvesternacht kann noch der ermäßigte Steuersatz angewendet werden. Die Gastronomen müssen die Speisen den Restaurantgästen also nicht vor Mitternacht mit 7 Prozent und nach Mitternacht mit 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnen“, erklärt Björn Cukrowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Coburg.
Cukrowski begrüßt dieses Entgegenkommen für Silvester, betont aber: „In der aktuell überaus schwierigen konjunkturellen Lage wäre es nötig gewesen, nicht nur den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie, sondern die Steuern und Abgaben über alle Branchen hinweg auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau abzusenken. So bleibt Deutschland ein Hochsteuerland. Leider wurde hier eine Chance vertan.“
Neben der Rückkehr zum regulären Umsatzsteuer-Satz in der Gastronomie treten zum Jahreswechsel weitere Änderungen für Unternehmen in Kraft, die Sie hier aufgelistet finden.