Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) bietet erstmals die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit von ausländischen Bildungsabschlüssen festzustellen. Jede Person, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, kann einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung stellen.