Deswegen ist es notwendig, dass möglichst viele Unternehmen unabhängig von Branche, Betriebsgröße und Rechtsform Mitglied bei der IHK sind. Hierdurch ist sicher gestellt, dass die unternehmerischen Erfahrungen der gewerblichen Wirtschaft in ihrer gesamten Breite vertreten sind. Weitergehende Informationen zur Mitgliedschaft und zum IHK Beitrag finden sie auf den folgenden Seiten.
IHKs sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen kraft Gesetzes alle Gewerbetreibenden angehören; lediglich das Handwerk und die handwerksähnlichen Gewerbe sind in Handwerkskammern organisiert. Die Pflichtzugehörigkeit zur IHK entspricht der allgemeinen deutschen Kammerpraxis und ist innerhalb des IHK Gesetzes geregelt.
Die Pflichtmitgliedschaft ist aus drei Gründen wichtig:
Leiter Zentrale Dienste
IHK-Beitrag, Assistenz
Finanzbuchhaltung
Postanschrift
09561/7426-0
09561/7426-50
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Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001 : 2015